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Echter Wohnraum als Minihaus!

Neues alternatives Wohnmodell - Ja! Aber wirklich nachhaltig und mit hoher Qualität. Mit unserer Verantwortung, sodass du das nicht bereuen wirst!

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Aus Meisterhand!

Erst vor kurzem wurde diese Firma gegründet, jedoch beschäftigen wir uns seit Jahren mit Minihäusern und Tiny-Häusern.

Erst jetzt ist die perfekte Zeit gekommen diese Ideen umzusetzen, da mittlerweile viele Menschen das Bewusstsein haben, anders und nachhaltig zu leben.

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Unser Tischlermeister Wolfgang Lange Geschäftsführer kommt aus dem Öko-Hausbau und hat Kunden, die in dieser Bauweise schon über 25 Jahre sehr zufrieden wohnen.

Leistung

LEISTUNGSBESCHREIBUNG 
Lieferung „microSchloss“ (microSchloss) in Niedrigenergiebauweise – ab Werk

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Präambel:
In der nachfolgenden Leistungsbeschreibung unterrichten wir dich über unsere Leistungen. Unsere Minihäuser in Öko Niedrigenergiebauweise werden nach genormter Handwerkskunst und DIN für Niedrigenergiebauweise im Montagezentrum der microSchloss GmbH erstellt. Die Ausführung unserer „microSchlösser“ (Minihäuser nachfolgend „microSchloss“ genannt) wird nach DIN-Regeln und den sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“, gebaut. Wir liefern ausdrücklich ab Werk,  dem „microSchloss GmbH-Montagezentrum“. Das für unsere Auftraggeber bei der Bestellung zuständige Montagezentrum wird dem Auftraggeber mit der Auftragsannahme verbindlich mitgeteilt.

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1. KONSTRUKTION
1.1 Hergestellt aus dem leistungsfähigen Verbundbaustoff OSB Platten, Bauholz, Leimbinder, laut Konstruktionsplan und Wandaufbauzeichnung. Die Wandflächen sind innen OSB-Platten, die Fugen mit Baupappe verklebt, die inneren Installationswände 8 cm. Die Außenwände werden vom Auftraggeber in Eigenleistung erbracht. Dieses gilt für Fußboden und Decken. Je nach Konstruktionsplan wird der weitere Aufbau in Eigenleistung erbracht. Die Innenwände werden aus Bauholz (Ständerbauweise) erstellt, einseitig mit OSB-Platten beplankt. Die gesamte Installation wie Elektro, Sanitär und Hausanschlüsse werden vom Bauherrn in Eigenleistung erbracht. Im Hausanschlussraum wird im Fußboden eine ausreichende Öffnung erstellt für die Hausanschlüsse. Mitgeliefert wird der zur Öffnung passende Hausanschluss-Schacht, in Kunststoff, mit ausreichender Dämmung, in 2 m Länge.
Die Außenwände sind mit 15 cm Dämmstoff gedämmt, es werden nur Dämmstoffe mit Kapillareigenschaften (Baustoffe die Feuchtigkeit transportieren) verbaut, wie Steinwolle oder Zellulose, nach DIN. Die Außenwand erhält den Abschluss durch eine Weichfaserplatte 22 mm die auch als Dampfsperre dient. Das „microSchloss“ erhält außen eine Hinterlüftete Fassade aus Holz nach Konstruktionsplan. Die Fassade erhält eine obere Abdeckung aus Aluminiumblech. Im unteren Bereich entsteht ein Schutz vor Kleintieren (Nagerschutz) in Form einer Gewebe Abdeckung. Die Fassadenkonstruktion wird ohne Fassadenverkleidung geliefert. In Eigenleistung kann der Bauherr die Fassanden-Gestaltung selbst vornehmen. 

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2. DACHABDICHTUNG UND ENTWÄSSERUNG
2.1 Den bewährten Erkenntnissen der Flachdachhersteller entsprechend der VOB Teil B und VOB Teil C, sowie der DIN 18531 und den Flachdachrichtlinien (in den jeweils gültigen Fassungen), wird eine Dachabdichtung gewählt, die den Erfordernissen der Dachabdichtung von Flachdächern gerecht wird und der DIN EN 13978-1 entspricht. Das „microSchloss“ hat ein Flachdach mit 0% Gefälle und eine umlaufende außenliegende Metall Dachrinne. Es erhält eine Beschichtung aus Flüssigkunststoff nach DIN EN 13978-1. Die Dachrinne wird verklebt. Diese beinhaltet 2 Ablaufrohre bis zur Unterkannte der Außenfassade. Geringe Pfützenbildung auf der Dachfläche nach DIN EN 13978-1 ist zulässig. Die Dachfläche kann in Eigenleistung mit Beton Gehwegplatten 50/50, lagernd auf Kunststoffträgern höhe 38 mm bestückt werden. Der Ausbau ist nicht zwingend erforderlich, wird aber vom Hersteller als Sonnenschutz für die Dachabdichtung empfohlen. Das microSchloss-Dach ist unabhängig des Bauorts für höchste Schneelasten ausgelegt. Es ist begehbar, kann als Dachterrasse oder als begrüntes Dach genutzt werden.
Bei genutzten Dächern muss der Kunde ein ordentliches und allen Vorschriften erfüllendes Geländer auf allen Seiten der Dachterrasse anbringen und eine entsprechende Treppe an das „microSchloss“ nach Vorschrift montieren. (Dachnutzung ist immer in Eigenleistung vom Auftraggeber zu erbringen). Das „microSchloss“ ist für die Dachnutzung vorgesehen und teilweise vorbereitet.
Die Zugänglichkeit der Dachfläche muss zu 100 % gewährleistet sein, so dass die Dachfläche ungehindert abtrocknen kann. Bei nachträglichen Veränderungen muss die Haltbarkeit der Dachabdichtung den Anforderungen des eventuell alternativen aufzubringenden Gewerks angepasst werden. Bei jeglicher anderen Nutzung sowie Änderung der Dachfläche erlischt unsere Werksgarantie.

 

3. BODEN & DECKE
3.1 Durchgehende Bodenfläche, Deckenfläche in Holzkonstruktion 10/30 cm, Leimbinder (je 2 Stück) in voller Gebäudelänge von ca. 14,10 m (in einem Stück) und Zwischenbalken (Bauholz) 10/30 cm, 
Länge 3,95 m (24 Stück), alle ca. 60 cm ein Zwischenbalken zimmereiüblich nach DIN in Handwerkertradition verarbeitet und nach DIN verbunden, bilden die Bodenkonstruktion (gleich Konstruktion bei der Deckenkonstruktion). 22 mm OSB-Platte, 25 cm Dämmung. Unterer Abschluss innenliegend 22 mm Bitumigere-Weichfaserplatte, Abschluss Kleintier, Nagerschutz. Die Decke schließt oben und unten mit einer 22mm OSB-Platte ab und ist mit 30 cm gedämmt.
Gewährleistungsansprüchen gemäß genormter Handwerkskunst. 
Der microSchloss-Boden muss auf der Unterseite ganzflächig mind. 20 cm Freiraum erhalten. Bauseitig erstellte Fundamente (immer in Eigenleistung), siehe auch entsprechenden Fundamentplan oder „microSchloss“-Handbuch müssen fachgerecht erstellt werden. Bei mangelhaftem Fundament erlischt die Werksgarantie, dies gilt auch bei einer Lagerung des „microSchlosses“ von mehr als 4 Wochen ohne Fundament. Bei Lagerung ohne Fundament muss zwingend 10 cm Freiraum unter dem „microSchloss“ gesichert werden. Bei einer Lagerung direkt auf dem Boden (gleich welcher Art) erlischt die Werksgarantie sofort. (Wir empfehlen jede Lagerung fotografisch zu dokumentieren und dem Hersteller zu melden)

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4. FLÄCHENBEHANDLUNG
4.1 Konstruktiver Holzschutz
Der konstruktive Holzschutz ist eine Maßnahme, die Langlebigkeit des Materials zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Umwelt und die Gesundheit der Nutzer bietet er eine wichtige Alternative zur chemischen Behandlung. Die Ausführung erfolgt nach Bauvorschrift ganz ohne chemische Behandlung.
Bei ungestrichen Außenwänden des „microSchlosses“ kann es bei direkter Sonneneinstrahlung zu verstärkten Verfärbungen und Haarrissbildungen im Holz kommen. Diese sind technisch unbedenklich, jedoch sollte der Außenanstrich zeitnah erfolgen. 

4.2 Wandverkleidungen
Als Sonderausstattung können, gegen Aufpreis, die sichtbare Außenfläche mit Kunststoff, Holzersatzplatten beschichtet werden.

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5. HAUSTÜR & FENSTER
5.1 Das „microSchloss“ wird mit Holzfenstern IV 68, UW Wert 1,3, in weißer Farbe geliefert. In gleicher Qualität wird die Holzhaustür mit Glasausschnitt geliefert. Alternativ ist die Lieferung ohne Fenster und Haustür möglich.
5.2 Innentüren werden nicht geliefert.
5.3 Wartung und Pflege führen Sie bitte nach Angaben des „microSchloss-Handbuch“ durch.

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6. BELÜFTUNG
6.1 Die Bauverordnung schreibt für Kleinwohngebäude keine Lüftung vor. Wir empfehlen jedoch eine für normale Wohnverhältnisse angemessene Belüftung. Das „microSchloss“ ist atmungsaktiv konstruiert und führt durch die Konstruktion Feuchtigkeit nach Außen ab.

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7. INNENAUSSTATTUNG
7.1 Einseitig beplankte Holzständerwerk Wände, ca. 11,3 cm stark nach Bauplan. 

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8. SONDERAUSSTATTUNGEN 
8.1 Fenster und Türen Standard, alternativ ohne Fenster und Türen.
8.2 bei Lieferung ohne Fenster und Tür können die Öffnungen für Fenster und Tür, gegen Aufpreis, mit unseren Technikern verändert werden.
8.3 Elektroinstallation
Es erfolgt keine elektrische Installation
8.4 Verstärkungen der Wände für den Transport
In den Außenwänden werden 8 Stahlkonstruktionen eingebaut (nach Konstruktionsplan) um das „microSchloss“ auf einen Sondertransporter zu verladen. Hierzu werden die Leimbinder an 8 Punkten von unten und oben verbunden, oben auf der Dachfläche enden 8 Gewinderohre in die Transportösen eingeschraubt. Bei einem Fachgerechten Transport garantieren wir die Stabilität des „microSchlosses“ auch im fertig ausgebauten Zustand. Es sind alle Anbauten sowie Treppen und Geländer, alle Art von Aufbauten und die Gehweg Platten zu entfernen.
8.5 Dachranddesign Eckige System Dachrinnen nach Plan.

​9. VOM AUFTRAGSGEBER ZU ERBRINGENDE LEISTUNGEN
9.1 Hausanschlüsse:  Strom, Internet, Wasser und Abwasser sind vom Auftraggeber zu erstellen. Im Zusammenhang mit den Hausanschlüssen muss nach Plan ein Loch in den Boden erbracht werden, das die Zufuhr der Hausanschlüsse frostfrei sicher stellt und den mitgelieferten Anschlussschacht aufnehmen kann.
9.2 Sonstige Leistungen: Die Baustelle muss mit Fahrzeugen (bis 53 t bzw. 12 t je Fahrzeugachse) und entsprechender „microSchloss“ Breite befahrbar sein (evtl. Sonderregelung erforderlich). Bei schwierigen Umständen brauchen Sie ein Aufbaugutachten eines Bausachverständigen.
9.3 Anschlüsse an bestehende Gebäude: Wand- und Dachanschluss an bestehende Gebäude sind nach der Montage vom Auftraggeber auszuführen. Es ist auf eine Bewegungsfuge zwischen angrenzenden Gebäuden zu achten.
9.4 Bauamtliche Duldungsbescheinigung oder Baugenehmigung: Die Behördlichen erforderlichen Genehmigungen sind vor der Auftragserteilung einzuholen. Ein bestelltes „microSchloss“ ist in allen Fällen, egal welcher Art, ab Werk abzunehmen. Ein Rücktritt auch durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen. 
9.5 Transport des „microSchlosses“: Der Transport muss durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und alle behördlichen Auflagen sind einzuhalten. Wir empfehlen eine Transport- und Aufbauversicherung abzuschließen.
9.6 Fundament: Das Fundament muss nach dem von uns erstellen Fundamentplan, vor Montage erstellt werden.

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10. MONTAGE
Die Montage erfolgt (in Eigenleistung) durch Spezialfahrzeuge oder Kran (siehe „microSchloss“-Handbuch). Die Auflagerung erfolgt auf Ihrem eigenen Fundament laut gelieferten Fundamentplan. 

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11. AUFTRAGGEBERDIENST
Für alle Leistungen steht Ihnen der microSchloss GmbH Außendienst zur Verfügung, nach entsprechender Beauftragung und Verrechnung gemäß geltender Preisliste.

​12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Salvatorische Klausel, der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt.

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Stand: 30.10.2022

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